Fördermittelberatung

Fördermittel

Gerne berate ich Sie, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen und begleite Sie auch bei der Beantragung.

 

Vor allem interessant ist in Baden-Würrtemberg die Familienförderung der L-Bank zu 1,00 % Sollzins, sowie bundesweit die KFW Programme.

 

Nachfolgend eine Übersicht der Fördermöglichkeiten:

 


KfW Förderungen

(Wohnwirtschaftliche und energieeffiziente Programme)

KFW 261: Sanierung zum Effizienzhaus, mind. EFF-Stufe 85. Es werden zinsvergünstigte Kredite angeboten,  dazu gibt es noch Tilgungszuschüsse direkt ins Darlehen, je nach Vorhaben.

KFW 297: Klimafreundlicher Neubau, mind. EFF-Stufe 40. Optional mit QNG-Siegel. Es werden zinsvergünsigte Kredite angeboten.

KFW 124: Wohneingentum, für den Kauf oder Bau von selbstgenutzen Eigentum. Es werden Kredite angeboten.

 

NEU:

KFW 300: Wohneigentum für Familien, für Neubauvorhaben oder Kauf eines Neubaus mit mind. EFF-Stufe 40.

Es werden zinsvergünstigte Kredite angeboten von 170.000 € bis 270.000 €.

Darlehenshöhe ist abhängig von der Kinderanzahl und ob ein QNG-Siegel vorliegt.

Ab dem 16.10.2023 erhöht sich die Einkommensgrenze auf 90.000 € Jahresbrutto bei einem Kind, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €.

Es darf keine weitere Immobilie im Besitz sein.

Das Programm 300 ist nicht kombinierbar mit Programm 297/298.

Wenn zwei Wohneinheiten geplant sind, kann nur für die selbstgenutzte Wohneinheit das Programm Nr. 300 beantragt werden und für die zweite Wohneinheit Programm Nr. 297/298.

Verlinkung zu den jeweiligen Konditionen und Zuschüssen, siehe unten

L-Bank (Familienförderung Z15 / Z20)

Über das Landeswohnraumförderprogramm von Baden-Württemberg können für Neubau oder Kauf eines eigengenutzten Objektes öffentliche Mittel einkommensabhängig beantragt werden.

Dieses Programm richtet sich an Familien / Alleinerziehende mit Kinder.

 

Beispiel: 320.000 € Darlehen zu 1,00 % Sollzins, fest auf 15 oder 20 Jahre (Stand September 2023)

 

Die energetischen Kredite der KfW für Sanierung / Neubau können parallel ebenfalls beantragt werden.


Eine Überprüfung 
der Fördervoraussetzungen erfolgt kostenlos durch uns, Beantragung gegen Gebühr.
Für aktuelle Konditionen sprechen Sie mich gerne an.

 

BAFA

Einzelmaßnahmen für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien wird bezuschusst.

Zuschüsse zwischen 15 bis 35 % der förderfähigen Kosten. (Stand 09/2023)

 

Wohnungsbauprämie / Riester-Zulage

Die Wohnungsbauprämie und Riester Zulagen können über Bausparverträge abgeschöpft werden.

Gerne beraten wir Sie.


Links zu den KFW Konditionen und Rechner: